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Leichte Anpassung der Landetaxen für den Motorflug per 1. März 2024

 

Geschätzte Pilotinnen und Piloten,

 

Sehr geehrte Mitglieder, Kunden und Flughafennutzer

 

Der Vorstand des Aero-Club Aargau plant in Zusammenarbeit mit der Flugplatzleitung eine leichte Anpassung der Landetaxen für den Motorflug per 1. März 2024.

 

Die Taxen für den Segelflug (Starttaxen) werden gesondert überprüft und allenfalls ebenfalls angepasst. Letztmals wurden die Taxen am 1. Juli 2018 erhöht. Die Teuerung, eine leichte Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine sinnvollere Abstufung zwischen den verschiedenen Gewichts-, Lärm- und Mitgliederklassen führen zu folgenden neuen Ansätzen:

 

Preise 2024 (inkl. 8.1% MWST)

Externe:
Lärmklasse bis 750 kg 751 – 1000 kg 1001 – 1500 kg 1501 – 2000 kg je weitere Tonne
A 29.00  33.00  38.00  46.00  16.00 
B 26.00  29.00  33.00  40.00  14.00 
C 23.00  25.00  28.00  34.00  12.00 
D 20.00  21.00  23.00  28.00  10.00 

 

Interne:
Lärmklasse bis 750 kg 751 – 1000 kg 1001 – 1500 kg 1501 – 2000 kg je weitere Tonne
A 17.00  21.00  26.00  34.00  14.00 
B 15.00  18.00  22.00  29.00  12.00 
C 13.00  15.00  18.00  24.00  10.00 
D 11.00  12.00  14.00  19.00    8.00 

 

Die günstigeren internen Preise kommen dann zur Anwendung, wenn das Flugzeug im Birrfeld stationiert (homebase) und der «fliegende» Pilot Aktivmitglied im Aero-Club Aargau ist. Ist nur eine oder keine der Bedingungen erfüllt, gelten die Tarife für Externe. Die Feststellung des Status der Mitgliedschaft ist im Base Manager hinterlegt und der verantwortliche Pilot muss sich über sein eigenes Mitglieder– oder Kundenlogin im System einloggen.

 

Diese Information ist zugleich eine Konsultation und basiert auf folgender Verpflichtung:

 

Als konzessionierter Flughafen gilt für den Flughafen Birrfeld die Verordnung über die Flughafengebühren (SR 748.131.3 – Verordnung vom 25. April 2012 über die Flughafengebühren (admin.ch)). Konkret gilt für das Birrfeld das Verfahren wie es in Artikel 39 – 42 dieser Verordnung beschrieben ist. In Bezug auf die Lärmgebühren sind die entsprechenden Regelungen in Art. 47 – 49 festgehalten.

 

Fragen zu den geplanten Anpassungen resp. zum Vorgehen bitte an das Vorstandsmitglied Fabian Hummel (fabian.hummel@birrfeld.ch) oder den Flugplatzleiter Heinz Lehmann (heinz.lehmann@birrfeld.ch) richten.

 

Danke.

 

Freundliche Grüsse

 

Vorstand Aero-Club Aargau und Flugplatzleitung Birrfeld

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