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Startgebühren Segelflug (per 1. März 2024)

Nach dem gleichen Prinzip wie bei den Motorflug-Landegebühren (siehe News-Beitrag vom 12.11.23), werden per 1. März 2024 auch die Startgebühren im Segelflugbereich angepasst. Die Obmänner der Segelfluggruppen wurden bereits am 9. November 2023 entsprechend konsultiert.

Wie bei den Landetaxen haben wir dieselben Grundlagen verwendet für die Anpassung der Starttaxen. Wir wollen nur eine moderate Erhöhung der Preise und eine Vereinfachung und Systematik die Sinn macht. Deshalb werden auch die neuen Preise als Bruttopreise publiziert, inklusive des neuen Mehrwertsteuersatzes ab 1. Januar 24 von 8.1%. Für AeCA Mitglieder und Homebase Flugzeuge sind die Preise günstiger angesetzt. Dafür wurde analog zum Motorflug die Vergünstigung für die Schulung aufgehoben. Weiterhin fördert der AeCA den Nachwuchs mit direkten Unterstützungszahlungen für junge Piloten. Das entsprechende Konzept wurde bereits kommuniziert und ist auch auf der Homepage zu finden.

Die Startgebühr basiert auf den Kosten einer Landung des Schleppflugzeuges Robin. Dazu gerechnet wird ein Zuschlag von CHF 8.-. Dieser Zuschlag enthält den Start / die Landung des Segelflugzeuges. Nicht AeCA-Mitglieder und Externe zahlen je einen Zuschlag von CHF 9.- (ebenfalls analog zum Motorflug). Für die Verwendung eines Elektromotors (Eigenstarter), bzw. für den Fakt, dass das Segelflugzeug gar keinen Motor hat, wird ein Rabatt von CHF 5.- gewährt.

Aufgrund dieser Berechnungsgrundlagen ergibt sich folgende, neue Preisstruktur, welche per 1. März 2024 umgesetzt wird:

Schleppstart Selbststarter Selbststarter
Flugzeug Mitglied Aero-Club Aargau Privatflüge Benzinmotor Elektromotor
Homebase Birrfeld ja 15.00 20.00 15.00
nein 24.00 29.00 24.00
Extern ja 24.00 29.00 24.00
nein 33.00 38.00 33.00

Vorstand Aero Club Aargau und Flugplatzleitung Birrfeld

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